Steuerberatung Harald Doerdelmann
Ihr Steuerberater

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 19.02.2025

Zu späte Info über Hotel und Flugzeiten bei sog. Roulette-Reisen?

Bei sog. Roulette-Reisen erfährt ein Kunde vom Reiseveranstalter in der Regel die Information zu Hotel und Flugzeiten erst kurzfristig vor Reisebeginn. Das Amtsgericht München entschied, dass der Kunde das bei einer solchen Reise hinnehmen muss (Az. 191 C 12742/24).

Im Streitfall hatte der Kläger bei der beklagten Reiseveranstalterin im April 2023 eine „15 Tage 5-Sterne-Reise Lykien inkl. Verlängerungswoche an der Türkischen Riviera“ für den Winter zum Reisepreis von 580 Euro gebucht. Abflugort war Stuttgart, aber weitere Einzelheiten zu den Flugzeiten oder zum Hotel waren nicht vereinbart. Der Kläger leistete nur die Anzahlung von rund 25 %. Die Restzahlung des Reisepreises verweigerte er jedoch. Wegen des fehlenden Restbetrags stornierte die Reiseveranstalterin im November 2023 die Pauschalreise und schickte dem Kläger eine Stornorechnung. Dieser forderte vielmehr seine Anzahlung zurück, denn die Reiseveranstalterin hätte ihn vor Zahlung des restlichen Reisepreises über die ausgewählten Hotels sowie über die Flugzeiten informieren müssen.

Das Amtsgericht München wies die Klage auf Rückzahlung des angezahlten Reisepreises ab. Wegen des unvollständig gezahlten Reisepreises stünden der Beklagten die Stornogebühren zu, ein Rückzahlungsanspruch des Kunden scheide aus. Der Hotelname und die Flugzeiten hätten dem Kläger mit den Reiseunterlagen 8-10 Tage vor Reisebeginn übersandt werden sollen. Zwar sei das kurzfristig, jedoch bei solchen Reisen und aufgrund der schon fixierten Eckdaten noch hinzunehmen und damit rechtzeitig. Die vom Kläger gebuchte Reise sei einer sog. Fortuna-, Joker-, Glücks- oder Roulette-Reise vergleichbar, bei der regelmäßig nur das Reiseziel festgelegt wird. Der Reiseveranstalter wähle später die Unterbringung aus und lege die Flugzeiten fest. Der Kunde müsse es daher hinnehmen, dass der Reiseveranstalter den ihm obliegenden Informationspflichten möglichst spät nachkommt.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.